Die Leiden des jungen Admins – Die Goldwaage

Du fährst raus, um nen Vertrag abzuschließen. Der Kunde, um den es geht, ist abwesend und das Vertragsgespräch findet mit einem Angehörigen statt. Du machst den Auftrag soweit fertig. Problem: Da dein Kunde nicht zugegen ist, braucht es eine Vollmacht. Du fertigst dem Angehörigen also schnell eine an, dafür hast du ja entsprechende Vordrucke vorbereitet. Dein Ansprechpartner versichert dir, diese Vollmacht schnell nachzureichen; ein Standardfall, sowas passiert halt mal.

Du bist wieder im Büro und hast alles fertig gemacht, alles ist gut. Jetzt kommt jemand, der dich gerne aus dem Unternehmen haben möchte, an und merkt an, dass ja die Vollmacht fehlt – klar, denn wer nicht anwesend ist, der kann ja auch nichts unterschreiben. Du erklärst, was Phase ist, denkst, alles sei gut und gehst wieder deiner Arbeit nach.

Aber denkste. Denn du kommst am nächsten Tag ins Büro und da liegen die Vertragsunterlagen mit einem Klebezettel mit der Aufschrift:

Dein Name!
Vertrag ist nichtig
Es gibt keine Vollmacht, welche nachgereicht werden kann. Konzentration vor Termin tel. bereitsauf…

Der Rest ist nicht entzifferbar.

Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Wenn du einen von der Geschäftsführung höchstselbst abgesegneten Vordruck einer Vollmacht nutzt, wie um alles in der Welt kann es da nur möglich sein, dass es keine nachzureichende Vollmacht gibt? Fragen über Fragen…


Wichtiger Nachtrag für meine das Internet ausdruckenden Hater: